Haubergszuteilung 2025/ 2026
Fischbach


Haubergseinschlag
Fischbach 2025/2026
Der Haubergsvorstand bittet, folgende Punkte zu beachten / einzuhalten:
- Bei allen Arbeiten im Hauberg sind die Unfallverhütungsvorschriften Forsten (VSG 4.3) einzuhalten
- Sollte es zu einem Unfall / Verletzung kommen, ist dies möglichst schnell dem Haubergsvorsteher mitzuteilen, damit eine zeitnahe Meldung an die BG erfolgen kann
- Der Einschlag muss bis 31.05. (Holz vom Stock), das Abfahren des Holzes bis 31.07. des Jahres abgeschlossen sein. Dies gilt auch für die Waldflächen und Wege der Haubergsgenossenschaft.
- Die Stöcke müssen Erdnah abgeschnitten werden und die Kronen gut ausgeästet werden
- Das Reisig darf nur im eigenen zugeteilten Jahn und wegen der späteren Eingatterung, 2m Abstand zum Weg, abgelegt werden.
- Fichten müssen um gesägt werden (auch wenn sie nicht selbst zu Brennholz verwertet werden).
- Den alten Stellweg bitte freihalten.
Bitte beachten Sie, dass Vollmachten nicht an Dritte übertragbar sind.
Am 01.11.2025 findet im Revier Rittershausen 2 eine Drückjagd statt. An diesem Tag darf in der Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr nicht im Hauberg gearbeitet, oder klein geteilt werden!