Haubergszuteilung 2026/ 2027

Verlängerung Rübenhain, Kellerhain

Haubergseinschlag 

 2026/2027

Verlängerung Rübenhain, Kellerhain

 

 

Der Haubergsvorstand bittet, folgende Punkte zu beachten / einzuhalten:

 

  • Bei allen Arbeiten im Hauberg sind die Unfallverhütungsvorschriften Forsten (VSG 4.3) einzuhalten
  • Sollte es zu einem Unfall / Verletzung kommen, ist dies möglichst schnell dem Haubergsvorsteher mitzuteilen, damit eine zeitnahe Meldung an die BG erfolgen kann
  • Der Einschlag muss bis 31.05. (Holz vom Stock), das Abfahren des Holzes bis 31.07.2023 abgeschlossen sein.
  • Die Stöcke müssen Erdnah abgeschnitten werden und die Kronen gut ausgeästet werden
  • Das Reisig darf nur im eigenen zugeteilten Jahn und wegen der späteren Eingatterung,  2m Abstand zum Weg, abgelegt werden.

       Bitte beachten Sie, dass Vollmachten nicht an Dritte übertragbar sind. 

       Oben oberhalb des Jahn Nr. 1 im abgeernteten Hauberg geht ein Weg         

       hinunter zu dem mittleren Weg der zum Holzabfahren genutzt werden 

       kann. Wir empfehlen diesen Weg als Einbahnstraße zu nutzen.

       Die Jähne oberhalb und unterhalb des Weges verlaufen in

       entgegengesetzter Reihenfolge. Dies wurde so eingeteilt, damit in jeden  

       Jahn ein steileres, aber auch flacheres Stück ist.

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